Obligatorische Bundesübung
Für alle Schiesspflichtigen, welche nur einmal im Jahr das Obligatorische schiessen, hier das Wichtigste in Kürze:
Jeder Angehörige der Armee muss jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Das «Obligatorische» muss jeweils bis spätestens Ende August auf einem Schiessstand Ihrer Wahl geschossen werden. Wer seiner Schiesspflicht nicht nachkommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kant. Militärverwaltung zum “Nachschiessen” aufgeboten.
Nichtpflichtige Schützen dürfen das Bundesprogramm ebenfalls schiessen.
Dateien
Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst 2024.pdf | |
Schiesspflicht 2024.pdf |
An das obligatorische Schiessen ist durch die pflichtigen Schützen zwingend Folgendes mitzubringen:
• Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
• Dienstbüchlein
• Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
• Amtlicher Ausweis
• Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
• Persönlicher Gehörschutz